Reglement

1. Allgemein

Die Craft BIKE Transalp 2013 ist offen für alle Hobby-, Freizeit- und Amateurradsportler sowie Profis. Mit der offiziellen Anmeldung zu dieser Veranstaltung erkennt jeder Teilnehmer das Reglement und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

2. Einladung

Der Veranstalter behält sich die Möglichkeit vor, weitere Fahrer, insbesondere diejenigen, die in der offiziellen UCI-Weltrangliste/XC-Format, unter den Top 10 bei den Männern bzw. Top 5 bei den Damen platziert sind, einzuladen.

3. Mindestalter

Teilnehmer der Craft BIKE Transalp 2013 müssen mindestens 18 Jahre alt sein (Stichtag ist der 13.07.2013).

4. Gesundheit

Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, seine gesundheitlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an der Craft BIKE Transalp 2013, gegebenenfalls durch Konsultation eines Arztes, zu prüfen und auf Verlangen dem Veranstalter nachzuweisen.

5. Material

Bei der Craft BIKE Transalp 2013 sind ausschließlich Mountainbikes zugelassen. Nachfolgend aufgelistetes Material ist ausdrücklich nicht zugelassen:

- Packtaschen und Fahrradanhänger aller Art
- Flaschenhalter hinter oder unter dem Sattel
- Trinkflaschen aus nicht verformbaren Materialien wie Glas, Aluminium, etc.
- E-Bikes
- Tandem

Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sein Fahrrad auf Funktionstüchtigkeit zu überprüfen, besonders hinsichtlich der Bremsen und anderer sicherheitsrelevanter Bauteile. Bei technischen Mängeln kann der Teilnehmer vom Start zur Craft BIKE Transalp 2013 ausgeschlossen werden.

6. Wertung

Die Teilnehmer der Craft BIKE Transalp 2013 starten in Zweierteams.
Das Team geht nur dann in die offizielle Teamwertung ein, wenn beide Teilnehmer die Start- und Ziellinie überfahren. Für das

Teamklassement der jeweiligen Kategorienwertung wird jedoch nur die Zeit des zweitschnellsten Fahrers jeden Teams gewertet.

Sollte ein Team (einer oder beide Partner) eine Kontrollstelle nicht passieren, dann fahren Sie außerhalb der offiziellen Teamwertung und einer oder beide Partner werden somit nicht mehr als Finisher gewertet. Finisher kann nur der Teilnehmer werden, der alle Etappen regulär beendet hat.

Bei der Teamwertung wird zwischen 5 Kategorien unterschieden:

  1. Herren
  2. Damen
  3. Mixed
  4. Masters (Herren; Addition des Alters beider Teilnehmer muss zusammen 80 Jahre und älter ergeben; Stichtag ist der 13.07.2013)
  5. Grand Masters (Herren; Addition des Alters beider Teilnehmer muss zusammen 100 Jahre und älter ergeben; Stichtag ist der 13.07.2013)

Es werden immer nur die vollen Lebensjahren am Stichtag addiert, es ist somit egal ob ein Fahrer auf den Tag genau 40 Jahre oder 40 Jahre 11 Monate und 29 Tage alt ist. In der Addition werden in beiden Fällen volle 40 Jahre zugrunde gelegt.

7. Preisgeld

Bei der Craft BIKE Transalp 2013 wird ein Preisgeld in allen Kategorien ausgeschüttet. Die Verteilung erfolgt in der Gesamtwertung an die jeweils drei besten Teams jeder Kategorie. Bei Nichtabholung vor Ort fällt der Betrag einem wohltätigen Zweck zu Gute.

8. Startnummern und Teilnehmerausweis

Jeder Teilnehmer muss seine Startnummern (die beiden Teilnehmer eines Teams haben die gleichen Startnummern) während des gesamten Rennens jederzeit gut sichtbar am Rad (Lenker) und am Körper (auf dem Rücken) tragen. Die Werbung auf den Startnummern darf nicht verdeckt werden. Die Gesamtbesten jeder Kategorie müssen während des Rennens ihre Leadertrikots tragen.

Jeder Teilnehmer muss seinen Teilnehmerausweis während des Rennens immer dabei haben und den Zeitmesstransponder während der gesamten Craft BIKE Transalp 2013 vorschriftsmäßig am Rad montiert oder am Körper tragen, andernfalls kann die individuelle Fahrzeiterfassung nicht erfolgen. Bei Verlust des Transponders muss der Teilnehmer persönlich dafür haften.

9. Mountainbike-Check

Vor dem Start aller Etappen werden die Fahrräder stichprobenartig auf technische Mängel hin untersucht und gegebenenfalls nicht zum Start zugelassen. Der Renn-Check findet jeweils vor der Startaufstellung auf dem Eventgelände statt.

10. Start

Die Startaufstellung beginnt jeweils 45 Minuten vor dem offiziellen Start. Das tägliche Briefing für alle Starter beginnt 15 Minuten vor dem offiziellen Start.

Der Start ist jeden Tag bis maximal zehn Minuten nach dem offiziellen Start geöffnet. Teams, die bis zu zehn Minuten nach dem Start starten, werden jedoch ab der offiziellen Startzeit gewertet. Teams, die nach Startzeit plus zehn Minuten losfahren, werden nicht mehr gewertet.

Auf der ersten Etappe erfolgt die Startaufstellung nach Startnummern. Ab der zweiten Etappe stellen sich die Teams nach Platzierung in der Gesamtwertung in mehreren Startsektoren auf.

Der Start erfolgt im ersten Startblock mit einer Blockstartzeit, d.h. dass alle Fahrer dieselbe Startzeit haben. In den übrigen Startblöcken wird mit einer Nettostartzeit gestartet.

11. Neutralisierter Start

Ein neutralisierter Start wird generell von der Rennleitung vorher beim Briefing angekündigt.

Beim neutralisierten Start, der durch ein rotes Licht oder eine rote Flagge auf dem Dach des vorausfahrenden Rennleiterfahrzeugs signalisiert wird, darf kein Teilnehmer das Rennleiterfahrzeug überholen. Sobald das Rennen freigegeben wird, setzt der Rennleiter auf dem Dach des Fahrzeugs ein grünes Licht oder eine grüne Flagge. Das Rennleiterfahrzeug wird sich bemühen, grundsätzlich vor den Spitzenfahrern zu bleiben. Sollte das aufgrund der Verkehrssituation nicht möglich sein, dürfen die Spitzenfahrer bei grünem Licht/grüner Flagge auf dem Dach das Rennleiterfahrzeug überholen. Sie werden dann von einem vorausfahrenden Motorradfahrer geleitet.

12. Kontrollstellen / Mindestgeschwindigkeiten

Auf jeder Etappe gibt es, den Teilnehmern vorher nicht bekannte Kontrollstellen, die beide Teilnehmer eines Teams passieren müssen. Teams, die eine Kontrollstelle nicht passieren und später doch im Ziel einlaufen (zum Beispiel wegen Verfahrens), erhalten für eine nicht passierte Kontrollstelle eine Zeitstrafe von 60 Minuten. Die Jury behält sich vor, in besonderen Fällen geringere oder auch höhere Zeitstrafen zu verhängen.

Der Veranstalter behält sich vor an den Verpflegungsstellen Mindestgeschwindigkeiten einzuführen (die Mindestgeschwindigkeit ist unter anderem abhängig von der Rennlänge sowie der Topographie der jeweiligen Etappe). Teilnehmer, die diese festgelegte Mindestgeschwindigkeit nicht erreichen werden aus dem Rennen genommen.

13. Ausscheiden aus dem Rennen

Teams oder einzelne Teilnehmer, die sich aus welchem Grund auch immer entschließen, aus dem Rennen auszuscheiden, müssen sich unverzüglich beim Veranstalter vor Ort (Race Office oder Kontrollstelle) oder bei der auf dem Teilnehmerausweis angegebenen Notrufnummer vom Race Office abmelden. Für Teams oder Teilnehmer, die sich nicht beim Race Office und den Kontrollstellen oder der hierfür angegebenen Telefonnummer abmelden, wird der Veranstalter eine Suchaktion auf Kosten des/der Teilnehmer/s einleiten. Wer die Craft BIKE Transalp 2013 frühzeitig beenden möchte, muss sich ebenfalls im Race Office des jeweiligen Etappenortes abmelden, den Transponder abgeben und gegebenenfalls die gebuchten Zimmer stornieren. Für den Rücktransport ist jeder selbst verantwortlich, die lokalen Tourismusbüros sind gerne dabei behilflich.

14. Ziel

An jedem Etappenziel müssen die Teilnehmer die Kontaktschleifen im Boden überfahren. Die beiden Teampartner werden durch das Reglement nicht gezwungen, gemeinsam im Ziel einzufahren, allerdings wird ausschließlich die Zeit des Zweiten gewertet.

Teams, die wegen Erschöpfung, Defekt oder Verletzung nach dem offiziellen Zielschluss die gesamte Strecke auf dem Fahrrad fahrend im Ziel einlaufen, erhalten die maximale Fahrzeit (von Start bis Zielschluss) plus 60 Minuten, können dann am nächsten Tag wieder starten. Teams, die nachweislich wegen schweren Defektes oder Verletzung (Beweis erforderlich) im Ziel nicht auf dem Fahrrad fahrend, sondern mit anderen Verkehrsmitteln eintreffen, erhalten die maximale Fahrzeit von Start bis Zielschluss plus 120 Minuten und können dann am nächsten Tag wieder starten. Sollte einer der Teampartner eines Teams wegen Erschöpfung, Verletzung oder Defekt ausscheiden, wird der weiterfahrende Teilnehmer außerhalb der Wertung gemessen und erhält seine Zeiten und das Finisher-Trikot, sofern der Teilnehmer alle Etappen bewältigt hat.

15. Transponderrückgabe

Der im Startort erhaltene Transponder muss von jedem Teilnehmer im Zielbereich der letzten Etappe abgegeben werden. Die Abgabe wird von einem Craft BIKE Transalp Mitarbeiter schriftlich bestätigt. Bei allen Teilnehmern deren Transponder wir bis zum 20.08.2013 nicht erhalten, erheben wir eine Gebühr von € 50,-. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass diese Gebühr per Lastschrifteinzug eingezogen wird. Bewahren Sie daher bitte Ihre Abgabebestätigung mindestens bis Ende August auf.

16. Verpflegung und Getränke

Jeder Teilnehmer ist während des Rennens für Verpflegung und Getränke selbst verantwortlich. Der Veranstalter wird an den Kontrollstellen Obst, Energieriegel und Sportgetränke anbieten solange der Vorrat reicht. Diese Verpflegungszonen werden frühzeitig durch aufgestellte Entfernungsschilder angezeigt. Zur Verpflegungsaufnahme muss jeder Teilnehmer ein deutliches Handzeichen geben, sich rechts einordnen und anschließend vorsichtig in die Verpflegungszone einfahren, bevor er dort endgültig zum Stand kommt. Eine Garantie für Verpflegung und Getränke übernimmt der Veranstalter jedoch nicht. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, keinerlei Abfälle zu hinterlassen, um die Umwelt nicht zu beeinträchtigen.

Eine Versorgung aus Begleitfahrzeugen ist nicht erlaubt.

17. Bekleidung und Ausrüstung

Jeder Teilnehmer muss sich einer mehrtägigen Mountainbike Tour entsprechend ausrüsten. Dazu gehört mindestens Kleidung für jedes Wetter und Erste-Hilfe-Ausrüstung. Hierzu erfolgen bei der Startaufstellung tägliche Stichproben. Empfohlen wird das Mitführen von Werkzeug und Material, vorgeschrieben ist hier aber das Mitführen wetterangepasster Kleidung.

18. Technischer Service

Die Sponsoren und Servicepartner bieten vor dem Start und nach dem Ziel einen technischen Service für die Fahrräder an. Einstell- und Wartungsarbeiten sind kostenlos. Pflegearbeiten werden generell nicht übernommen. Ersatzteile müssen die Teilnehmer zu marktüblichen Preisen – gegebenenfalls nach der Etappe - selbst bezahlen. Außerdem werden an den Verpflegungsstellen „Do it yourself“ Radstationen vorhanden sein.

19. Wichtige Regeln

Die Craft BIKE Transalp 2013 findet auf öffentlichen und nicht gesperrten Straßen statt.

  1. Die Teilnehmer müssen sich jederzeit unbedingt an die Straßenverkehrsordnung des jeweiligen Landes halten. Alle Teilnehmer müssen während der gesamten Tour auf der rechten Straßenseite rechts fahren. Kurvenschneiden ist nicht erlaubt. Den Anweisungen von uniformierten Einsatzkräften (Polizei, Feuerwehr, THW), des Rennleiters, der Streckenposten oder der Craft BIKE Transalp Marshalls ist Folge zu leisten.
  2. Es besteht während des Rennens jederzeit ausnahmslos absolute Helmpflicht. Der Helm muss der anerkannten DIN-Norm 33954, der SNEL- und/oder ANSI-Norm entsprechen und der Kopfgröße des Teilnehmers angepasst sein.
  3. Es ist in keinem Fall erlaubt, Dinge wegzuwerfen oder fallen zu lassen, insbesondere Verpflegungsverpackungen, Flaschen oder Getränkebecher.
  4. Im Rennen mitfahrende Begleitfahrzeuge für Teams oder einzelne Fahrer sind während des gesamten Events generell nicht erlaubt. Begleitfahrzeuge dürfen sich nur außerhalb des Rennverlaufes bewegen und dürfen den Rennverlauf in keiner Weise beeinträchtigen. Die Craft BIKE Transalp Marshalls werden das von Motorrädern aus kontrollieren.
  5. Die beiden Partner eines Teams dürfen sich im Rahmen der Straßenverkehrsordnung gegenseitig unterstützen. Mechanische Verbindungen zwischen den beiden Fahrrädern (Zugleinen oder ähnliches) sind jedoch nicht erlaubt.
  6. Langsamere Fahrer müssen Überholenden unverzüglich den Weg freimachen.
  7. Jeder Teilnehmer muss unübersichtliche Streckenteile vorsichtig befahren, in Abfahrten unbedingt bremsbereit bleiben und mit entgegenkommenden Fahrzeugen rechnen.
  8. An geschlossenen Bahnübergängen ist ab Aufleuchten der roten Ampeln das Überfahren verboten. Es erfolgt keine Zeitgutschrift, wenn  Teilnehmer von geschlossenen Bahnübergängen aufgehalten werden.
  9. Defekte muss jeder Teilnehmer generell neben der Strecke beheben.
  10. Beim Zielspurt ist Spurwechsel nicht erlaubt.
  11. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Rennen jederzeit abzubrechen bzw. einzelne Etappen nicht starten zu lassen. Gründe dafür können unter anderem höhere Gewalt (z.B. schlechtes Wetter) und außergewöhnliche/unvorhersehbare Situationen sein. In diesem Fall haben die Teilnehmer keinen Anspruch auf anteilige Rückerstattung der Startgebühren, weiterhin lässt sich daraus nicht das Recht auf darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche ableiten.

20. Marshalls, Zeitstrafen, Disqualifikation

Craft BIKE Transalp Marshalls auf Motorrädern werden die oben stehenden Regeln während der gesamten Veranstaltung überwachen. Die Marshalls werden bei Nichtbeachtung der Regeln deutliche Verwarnungen aussprechen und den jeweiligen Fall der Jury melden. Die Jury behält sich vor, Teilnehmer und Teams zu disqualifizieren  oder Zeitstrafen zu verhängen wegen:

  • Nichtbeachten der Straßenverkehrsordnung
  • Umweltverschmutzung
  • Nichteinhalten der Regeln
  • Grober Unsportlichkeit
  • Technischer Mängel an der Ausrüstung
  • Gesundheitlicher Probleme eines Teilnehmers
  • Doping

21. Bedeutung des Red Marshall

Das gesamte Teilnehmerfeld wird in zwei Felder aufgeteilt.

A:  Spitzengruppe (Fahrer mit bestimmter Durchschnittsgeschwindigkeit, kann täglich aus unterschiedlichen Fahrern bestehen)

B:  Hauptfeld (das restliche Teilnehmerfeld bestehend aus ambitionierten Hobbybikern)

Die Spitzengruppe muss einen zuvor genau festgelegten Schnitt fahren (abhängig von der Länge der Etappe), der einen Zeitabstand innerhalb dieser Gruppe von max. 60 Minuten nicht überschreitet. Das Feld wird von einem speziell gekennzeichneten Motorradfahrer angeführt und dem sogenannten „Red Marshall“ (Motorradfahrer, trägt rote Warnweste!) abgeschlossen. Wer im Laufe der Etappe die geforderte Durchschnittsgeschwindigkeit nicht erfüllt und aus irgendeinem Grund (körperlich und technisch) hinter den „Red Marshall“ gerät, fällt aus der Spitzengruppe und zählt sich von dem Moment an zum Hauptfeld. Für die Zeit, in der die Spitzengruppe den öffentlichen Verkehrsraum betritt, werden Kreuzungen, Einfahrten, … für den sonstigen Verkehr gesperrt.

Es gelten jedoch zwei Sonderregelungen:

  1. Der Gegenverkehr wird nur einseitig gesperrt, die Gegenfahrbahn ist für den öffentlichen Verkehr freigegeben. Es gilt also für alle Teilnehmer der BIKE Transalp das Rechtsfahrgebot!
  2. Anweisungen von uniformierten Einsatzkräften (Polizei, Feuerwehr, THW) ist jederzeit Folge zu leisten!

22. Finisher

Offiziell als Finisher wird nur der/die gewertet, der/die jede Etappe gemäß des Reglements beendet hat. Wer eine Etappe nicht beendet, egal aus welchen Gründen, nicht beenden kann, ist nicht mehr in der offiziellen Wertung und wird kein Finisher.

Die bei der Anmeldung angegebene Größe für das Finisher-Trikot ist verbindlich.

23. Doping

Der Veranstalter behält sich vor, Dopingkontrollen durchzuführen. Jeder des Dopings Überführte wird ausnahmslos disqualifiziert.

24. Hilfe von außen

Die beiden Partner eines Teams dürfen sich im Rahmen der Straßenverkehrsordnung gegenseitig unterstützen, allerdings keinerlei Hilfe von außen annehmen, insbesondere Schieben, Ziehen und Windschattenfahren durch Dritte oder Begleitfahrzeuge. Ausgenommen sind hiervon nur das Reichen von Verpflegung, Getränken, Kleidungsstücken oder Ersatzteilen durch am Straßenrand stehende Begleiter und die medizinische Hilfe durch den Craft BIKE Transalp Medical Service.

25. Kommunikation während des Rennens

Während des Rennens ist die Verwendung von Funkgeräten und sonstigen drahtlosen Verständigungsmitteln zwischen Athleten und deren sportlichen Leitern, Betreuern, oder anderen dritten Personen nicht gestattet.

26. Protest und Jury

Jeder Teilnehmer kann bei Regelverstößen anderer Teams oder gegen Entscheidungen der Rennleitung bis spätestens eine Stunde nach Zielschluss Protest im Rennbüro einlegen und Zeugen benennen. Eine Jury aus drei Mitgliedern (Rennleiter, Organisationsleiter, Leiter der Zeitnahme) wird noch am gleichen Abend den Protest verhandeln und bis spätestens zum nächsten Morgen vor dem Start entscheiden. Die Protestgebühr beträgt € 50,-.

Die Protestgebühr verbleibt bei verlorenem Protest beim Veranstalter.

27. Haftung

Jeder Teilnehmer ist für seine eigene Sicherheit selbst verantwortlich. Veranstalter, Ausrichter oder Sponsoren übernehmen keinerlei Haftung für Schäden und Verletzungen, die der Teilnehmer erleidet oder verursacht. Bedingung für die Teilnahme ist, dass der Teilnehmer seine Zustimmung gibt, Gefahren gegen seine Person und sein Eigentum, die sich aus der Durchführung der Veranstaltung ergeben, selbst zu tragen und keine Forderungen gegen Personen, Institutionen oder Firmen, die die Veranstaltung durchführen oder durchgeführt haben, zu erheben.

Bei Nichteinhaltung des Reglements durch den Teilnehmer behält sich der Veranstalter einen Ausschluss ohne Regressansprüche aus dem Rennen vor.

28. Strafenkatalog

Das Aussprechen von Strafen bei Vergehen erfolgt durch die Jury. Die Jury ist jederzeit berechtigt, auch Strafen für Vergehen zu verhängen, die nicht Inhalt dieses Katalogs sind. Das Strafmaß wird dann durch die Jury festgelegt. Die Dauer der Zeitstrafen wird je nach Fall von der Jury festgelegt.

Als Neuerung, um das Regelwerk auch möglichst konsequent durchzusetzen werden Fahrer die einen geahndeten Regelverstoß begangen haben alle folgenden Etappen auf „Bewährung“ fahren, das wird kenntlich gemacht durch einen roten Aufkleber auf der Startnummer. Sollte dieser Fahrer wiederholt eine Strafe bekommen, erfolgt der Ausschluss von dem Rennen.

Vergehen   Strafe
Startaufstellung mit einem regelwidrigen Fahrrad   Startverbot
Rücken- und Lenkernummern nicht erkennbar angebracht   Verwarnung
Falsche Startblockaufstellung   Verwarnung und Zeitstrafe
Gefährliche / aggressive Fahrweise   Ausschluss aus dem Rennen
Nicht tragen bzw. Abnehmen des Helmes im Rennen   Ausschluss aus dem Rennen
Absichtliche Behinderung eines Teilnehmers   Verwarnung und Zeitstrafe
Beleidigung, Bedrohung, unkorrektes Verhalten   Ausschluss aus dem Rennen
Versuch, klassifiziert zu werden ohne die gesamte Strecke absolviert zu haben   Ausschluss aus dem Rennen
Festhalten eines Fahrers an einem Fahrzeug   Verwarnung und Zeitstrafe
Regelwidrige mechanische Hilfe   Verwarnung und Zeitstrafe
Doping   Ausschluss aus dem Rennen
Nichteinhaltung der STVO   Verwarnung und Zeitstrafe
Nichtbeachtung der Anweisungen der Rennleitung, Marshalls, Streckenposten etc.   Ausschluss aus dem Rennen
Wegwerfen von Abfällen, Trinkflaschen etc.   Verwarnung und Zeitstrafe
Nichttragen des Leadertrikots   Verwarnung und Zeitstrafe
Teilnehmer begleitende Wohnmobile, die das Rennen behindern   Verwarnung und Zeitstrafe
     

29. Vorbehalt der Änderung der Strecke

Die Rennleitung behält sich vor, die Strecke – auch noch bis zeitlich kurz vor dem jeweiligen Etappenstart zu ändern. Dabei kann es sein, dass die Distanz der Strecke länger oder kürzer wird.

Stand: 17.05.2013
Wichtiger Hinweis: Alle genannten Angaben verstehen sich unter Vorbehalt.

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Nach 15 Jahren lässt es Transalp-Papst Uli Stanciu ruhiger angehen. Sein Nachfolger als Rennleiter Marc Schneider ist indes nicht minder fasziniert.


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